StGB § 181b Führungsaufsicht
[ Auszug: In den Fällen der §§ 174 bis 174c, 176 bis 180, 180b bis 181a und 182 kann
das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1) ... ]
Dreizehnter Abschnitt Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
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